Watt Konzepte GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Watt-Konzepte GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Watt-Konzepte GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Aufmaß-Bogen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der Watt-Konzepte GmbH schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben über Beschaffenheit wie z.B. Erklärungen, Empfehlungen unserer Mitarbeiter sowie Außendienstmitarbeiter, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und Prospekte sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns unverbindlich.
Der Auftraggeber ist an sein Angebot zum Vertragsabschluss 3 Wochen ab Unterzeichnung gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung o. durch die Ausführung des Auftrags innerhalb vorgenannter Frist zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt den Umfang der Leistung. Dies gilt auch für Nebenabreden.
Führt das nach Vertragsabschluss durchgeführte Aufmaß zu Änderungen beim Vertragsinhalt, sind diese für die weitere Abwicklung des Auftrages maßgeblich, sofern wir diese schriftlich bestätigen. Sich hieraus ergebende Mehrkosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie technische Garantien müssen besonders schriftlich vereinbart werden. Für die Ausführung des Auftrags erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder sonstige Erlaubnisse sind vom Auftraggeber herbeizuführen, das Risiko einer nicht erteilten Genehmigung trägt der Auftragnehmer. Vorgenehmigung oder sonstige Erlaubnisse werden nicht Vertragsbestandteil. Stromzähler wird/werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Es besteht keine Haftung der Watt-Konzepte GmbH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem Fall eigenes Verschulden der Watt-Konzepte GmbH voraus. Die Bestandsanlage muss den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen. Die Erdung der PV-Anlage wird eingebunden an den zwingend Bauseits vorhandenen Potentialausgleich. Ein stabiles Internet und die Statik des Dachstuhls ist vom Kunden sicherzustellen. Die AC-Montage ist unter den derzeitigen Bedingungen (abhängig von der Region und Anlagengröße) frühestens 6 Wochen nach DC-Montage möglich.

3. Preise

Preisänderung in Folge von Maßänderung bleiben vorbehalten.Sofern Festpreise vereinbart sind, betreffen diese nur Materialpreise. Aufmaßbedingte Mehr- oder Mindermengen können zu Preiserhöhungen bzw. Preisminderung führen. Die Vereinbarung von Festpreisen verliert mit Ablaufen jeweils vereinbarten Preisgarantie ihre Wirksamkeit, Preis- Garantien ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit, die weiteren wirksamen Bedingungen finden sich ebenfalls in unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen.

4.Liefer- und Ausführungsfristen

Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Einhaltung dieser Fristen durch die Watt-Konzepte GmbH setzt voraus, dass seitens des Auftraggebers alle zur Auftragsausführung erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt sind. Hierzu Zählen insbesondere, dass alle Genehmigung erteilt sind, sämtliche vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen vorliegen, Zahlungen und Sicherheiten fristgerecht geleistet wurden und verbindliche Maße des jeweiligen Auftrages durch die Watt-Konzepte GmbH nach Aufmaß schriftlich bestätigt wurden. Eine vereinbarte Ausführungsfrist beginnt frühestens, sofern die vorstehenden Voraussetzung erfüllt sind. Verzögert sich die Ausführung aufgrund eines Umstandes, den die Firma Watt-Konzepte GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Feuer, Naturkatastrophe, Transportbehinderung, Änderung der gesetzlichen Bestimmung, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen, verlängert sich die vereinbarte Liefer- und Ausführungsfrist angemessen.

5. Rücktritt-und Kündigungsrecht

Vergütungsanspruch nach Rücktritt
Das Recht des Auftraggebers, vor Vollendung des Auftragsjederzeit den Vertrag zu kündigen, richtet sich nach §649 BGB.
Im Falle der Kündigung des Vertrags, eines erklärten Rücktrittes sowie jeder anderen erklärten Abstandnahme vom Vertrag durch den Auftraggeber, ist die Watt-Konzepte GmbH berechtigt, den in § 649 Satz 2 BGB vereinbarten Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Auf-wendungen und durch Anrechnung dessen, was die Watt Konzepte GmbH durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, zu verlangen. Der Vergütungsanspruch beträgt pauschalisiert 15% des Nettoauftragswertes einschließlich entsprechender Nachträge, wobei dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, dass die Firma Watt Konzepte GmbH höhere Ersparnisse oder einen höheren anderweitigen Erwerb hatte oder böswillig unterlassen hat. Der vorstehende Vergütungsanspruch besteht auch dann, sofern das Vertragsverhältnis durch die Watt-Konzepte GmbH wegen einer unterlassenen Mitwirkung im Sinne §§ 642, 643 BGB gekündigt wird. Das Recht der Watt Konzepte GmbH, einen nach dem jeweiligen Fortschritt der Auftragserfüllung höheren

konkreten Vergütungsanspruch als die oben genannte Pauschale in Höhe von 15% geltend zumachen, bleibt hiervon unberührt.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu leisten, etwaige Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern wir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können. Zahlungen des Auftraggebers können nach unserer Wahl auf andere noch affenstehende Forderungen verrechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch eine Sicherheitsleistung – auch durch eine Bürgschaft – abzuwenden.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, liegt Überschuldung vor und wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Auftraggeber mit der Einlösung fälliger Schecks oder Wechsel in Verzug, wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Wir sind in diesen Fällen berechtigt ausreichend Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern vereinbart ist, dass die Zahlung bei Lieferung der Ware oder Ausführung des Auftrages zu entrichten ist und keine Zahlung erfolgt, sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. In diesem Fall erfolgt eine erneute Anfahrt, welche pauschal mit 150,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet wird, dem Auftraggeber bleibt der Auftrag vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übergeben.

8. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei berechtigter Rüge eines Mangels ist die Watt Konzepte GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, binnen angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftragnehmer die weiteren, gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

9. Haftung

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Watt- Konzepte GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbarem und vertragstypischen Schäden.

10. Montage

Der Auftraggeber ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verpflichtet zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin dafür Sorge zu tragen, dass die bauseits erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen unter anderem die Vorbereitung von Dachflächen zum Anbringen unserer Anlagen, Entfernung alter Anlagen, Durchführung von Vorarbeiten wie Mauer, Stemm- und Putzarbeiten, Schutzmaßnahmen für Mamor- oder Kunststeinbänke, Fassaden, Schieferverkleidung, Fliesen, Einrichtungsgegenstände, Fußboden, Treppen etc. Stellung der erforderlichen Gerüste sowie die Bereitstellung von Elektro- und Wasseranschlüssen soweit diese nicht Vertragsbestandteil sind. Befestigungsmaterialien sind im vereinbarten Montagepreis enthalten, nicht jedoch Maurer-, Putz-, Maler- oder Tischlerarbeiten. Sofern diese erforderlich werden sollten, ist der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet und hat die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen.

11. Datenschutzbestimmung

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere Artikel 6 DS-GVO gespeichert werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt. Es gilt dann die jeweilige gesetzliche Regelung, welcher der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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